Als externer Dienstleister übernehmen wir für sie die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
Wir koordinieren und übernehmen für sie sämtliche Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Auch die gesetzlichen Schulungen, Unterweisungen und Dokumentation werden von uns übernommen.
Warum Arbeitssicherheit?
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgeschrieben, daß jeder Betrieb ab einem Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigt haben muß. Man kann auch einen externen Dienst mit diesen Aufgaben beauftragen. Gerne sind wir der richtige Ansprechpartner für sie.
Vorteile der Arbeitssicherheit:
- jeder Unfall verursacht Ausfallzeiten und Kosten
- jeder vermiedene Unfall senkt Ihre Umlagekosten bei der Berufsgenossenschaft
- Arbeitssicherheit trägt zur Produktivität bei
- Ergonomische Arbeitsplätze steigern das Wohlbefinden und die Leistung Ihrer Mitarbeiter
- Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz §§ 5-7
- Gefährdungsermittlung
- Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses nach GefStoffV § 20
- Unfallbeurteilung
- Umsetzung der Bildschirmarbeitsplatzverordnung
- Beratung in der Ergonomie
- Beratung in persönlicher Schutzausrüstung
- Persönlicher Ansprechpartner mit dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft bei Betriebsbegehungen
Wie viele Stunden muß ein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigen?
Dies ist in der VBG 122 der Berufsgenossenschaft festgelegt. Die Stundenzahl richtet sich nach dem jeweiligen Berufszweig.
Bei Dienstleistern liegen sie ca. 0,5 Stunden pro Jahr je Arbeitnehmer. In anderen Berufszweigen liegt die Stundenzahl entprechend höher. Wir geben Ihnen gerne kostenlos Auskunft über die von Ihnen benötigte Stundenzahl im Betrieb. Setzten sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung.
Rechenbeispiel:
Ein Herstellerbetrieb von Kleintransformatoren beschäftigt 3 Vollzeitmitarbeiter und 5 Halbtagskräfte. Aus der VBG 122 der BG der Feinmechanik und Eletrotechnik ergibt sich eine Stundenzahl von 1,2 Std./Jahr. Die 5 Halbtagskräfte sind 2,5 Vollzeitmitarbeiter.
(3+2,5) x 1,2 = 6,6 Stunden/Jahr
Der Betrieb benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für 6,6 Stunden im Jahr.